Zu den Kernaufgaben des Verbandes zählt die Tarifpolitik. Ausgewogene Sozialpartnerschaft und das verantwortungsvolle Zusammenwirken mit der Gewerkschaft sind für uns essenziell. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Anwendung, Auslegung und Durchsetzung kollektiver Arbeitsbedingungen auf Basis von Tarifverträgen oder im Rahmen von betriebsspezifischen Regelungen. Für Betriebe ohne Tarifbindung erarbeiten wir passgenaue Arbeitsbedingungen.
• Wir führen Tarifverhandlungen für Sie
• Wir beraten Sie in allen tarifrechtlichen Fragen
• Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gewerkschaft
• Wir erstellen Konzepte, unterstützen und beraten bei Arbeitskampfmaßnahmen
• Wir versorgen Sie umfassend mit den wichtigsten tarifpolitischen und volkswirtschaftlichen Zahlen, Daten und Fakten
Angesichts der strukturellen Veränderungen in der Ernährungsindustrie hat sich das System des Flächentarifvertrages bewährt. Die vielfältigen tarifvertraglichen Flexibilisierungsinstrumente belegen, dass Reformen und eine schnelle Anpassung an die veränderten Rahmen-bedingungen möglich sind, wenn die Tarifparteien pragmatisch an die Probleme herangehen. In Zukunft gilt es, im Rahmen der Flächentarifverträge die Flexibilisierungsmöglichkeiten weiter auszubauen.
Aufgrund der vielschichtigen Branchenstruktur der Tarifbereiche Brauereien, Mälzereien, Sektkellereien, Spirituosenbetriebe, Weinkellereien, Mineralbrunnen, Erfrischungsgetränke-Industrie, Molkereien, Feinkost- und Nährmittelindustrie, Süßwarenindustrie, Backwarenindustrie, Fleischwarenindustrie sowie obst- und gemüseverarbeitende Industrie werden von uns jährlich differenzierte Entgelttarifverträge mit einer erheblichen Bandbreite des Entgeltniveaus abgeschlossen.
Darüber hinaus wirkt der Verband aktiv an der Erhaltung des Arbeitsfriedens mit. Ihre Entscheidung für die Bindung an einen Tarifvertrag, sei es ein Flächen- oder Verbandstarifvertrag für das einzelne Unternehmen, begleiten wir aktiv. Unsere Erfahrung als Sozialpartner über viele Jahrzehnte hinweg ebnet Wege und öffnet Türen. Anstehende Tarifverhandlungen werden von uns engagiert und fair geführt, für optimale Verträge für die Unternehmen ebenso wie für deren Mitarbeiter. Wir erreichen so branchenorientierte Kollektivlösungen, die an Stelle langwieriger Einzelverhandlungen treten.
Neben Flächentarifverträgen schließen wir auf Unternehmensebene gemeinsam mit der Gewerkschaft verbandsbezogene Haustarifverträge ab. Und weil nach Verhandlung und Abschluss die Anwendung im Betrieb folgen muss, unterstützen wir unsere Mitglieder auch dabei. Wir unterstützen natürlich auch bei Anwendungs- und Auslegungsfragen der Flächen- oder Haustarifverträge und beraten sie im konkreten Fall.
Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Personal- und Sozialwesens und vertreten die Unternehmen in Auseinandersetzungen auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Als Dienstleister erbringen wir allumfassende Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen mit besonderem Blick auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche, beginnend mit der Erstberatung über die Vertretung in Prozessen vor der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Wir unterstützen unsere Mitglieder in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat in allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und gehen dabei auf Ihre betriebsindividuelle Situation ein.
Wenn Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen gescheitert sind, wird in der Einigungsstelle unter der Leitung eines neutralen Vorsitzenden ein Ergebnis erzielt. Wir unterstützen und vertreten unsere Mitglieder auch bei diesen Verhandlungen. Bei Umstrukturierungen muss mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich und ggf. ein Sozialplan verhandelt werden, um den Arbeitnehmern die erlittenen wirtschaftlichen Nachteile abzumildern. Wir beraten unsere Mitglieder im Vorfeld und unterstützen sie bei den Verhandlungen.
Ob im Tagesgeschäft oder bei komplexen Einzelfällen – wir bieten unseren Mitgliedern zuverlässige, praxistaugliche Unterstützung auf höchstem Niveau. Sei es im vertraulichen Gespräch vor Ort oder vor den Gerichten. Unsere Experten unterstützen unsere Mitglieder von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis. Haben unsere Mitglieder eine konkrete Frage oder benötigen eine schnelle Antwort, können sie uns jederzeit anrufen. Unsere Beratung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Unsere Rechtsanwälte sind auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie Sozialrecht spezialisiert. Bei Streitigkeiten vertreten wir vor Gericht die Interessen unserer Mitglieder. Wenn nötig, bis zum Bundesarbeitsgericht.
Die Mitgliedsunternehmen werden durch regelmäßige Newsletter und Informationsveranstaltungen stets über den aktuellen Stand laufender Gesetzesvorhaben, neuer Gerichtsentscheidungen oder personalpolitischer Entwicklungen informiert.
In regelmäßigen Treffen der Personal- und Ausbildungsleiter findet ein intensiver Erfahrungsaustausch zu den Themen statt, die den Führungskräften der Unternehmen unter den Nägeln brennen. So ist ein dichtes Netzwerk der HR-Abteilungen entstanden, das die Möglichkeit eines überbetrieblichen Meinungsaustausches eröffnet.
Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch ein praxisbezogenes Seminarangebot zu arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Themen.
Richter oder Professoren als externe Referenten beleuchten aktuelle arbeitsrechtliche Themen – auch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten.
Wichtige Aufgabe der verbandlichen Sozialpolitik ist die unternehmerische Öffentlichkeitsarbeit. Zur Sozialpolitik gehören auch gesellschaftspolitische Aufgaben der Verbände, z. B. die Mitwirkung in Spruchkörpern der Gerichtsbarkeiten und in Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Auf Wunsch führen unsere Verbandsanwälte auch Inhouse-Schulungen im Unternehmen durch.